Anmerkung:

Es wurden alle Passagen des Artikels genannt, zu denen es eine Gegendarstellung gibt.

Wird hinter Kirchenmauern am häufigsten gemobbt?

Gegendarstellung des Vorstandes der St. Elisabeth-Stiftung

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Bei ihrer Dankesrede kam es jedoch zum Eklat: In Anwesenheit von Bischof Gebhard Fürst sagte Margret Herbst wörtlich: "Warum kommen die schlimmsten Mobbingfälle ausgerechnet in kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen vor?"

Gegendarstellung: Bischof Fürst war bei dieser Dankesrede nach unserer Kenntnis noch gar nicht anwesend, erst am Nachmittag der Veranstaltung kurz vor dem Gottesdienst.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Denn die Heggbacher Einrichtungen mit ihren 800 Beschäftigten gehören zum Orden der Franziskanerinnen von Reute bei Bad Waldsee. Der Orden und seine St. -Elisabeth-Stiftung ist einer der größten Arbeitgeber im Sozialbereich in Baden-Württemberg und fühlt sich im Sinne der heiligen Elisabeth aus dem 13. Jahrhundert der Gottes- und Nächstenliebe "mit allen Konsequenzen" verpflichtet.

Gegendarstellung: Die Heggbacher Einrichtungen gehören seit 1.1.2000 nicht mehr zu den Franziskanerinnen von Reute, sondern zur St. Elisabeth-Stiftung, einer rechtlich eigenständigen kirchlichen Stiftung mit Sitz in Bad Waldsee.

Die Ordensgemeinschaft ist damit nicht "einer der größten Arbeitsgeber im Sozialbereich in Baden-Württemberg".

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Der Aussagen der KAB-Frau sorgen in Oberschwaben für viel Wirbel. Auch deshalb, weil der Ulmer Betriebsseelsorger Werner Baur die Vorwürfe bestätigte. Der Co-Betreuer der Biberacher Selbsthilfe berichtete davon, dass es sich bei den Heggbacher Fällen eindeutig um "Bossing", also Mobbing durch Vorgesetzte handele.

Gegendarstellung: Der Ulmer Betriebsseelsorger bestätigt die Vorwürfe nicht, er erhebt sie gemeinsam mit Frau Herbst, da er die Selbsthilfegruppe gemeinsam mit ihr leitet.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Öffentlich legte der katholische Seelsorger den Fall einer Mitarbeiterin dar, die aufgrund des Mobbings durch ihren Vorgesetzten krank geworden war.

Gegendarstellung: Diesen Fall hat der Betriebsseelsorger nicht öffentlich dargelegt, sondern nur gegenüber dem Redakteur der Schwäbischen Zeitung im Rahmen seiner Recherchen.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Der Pfarrer versuchte zu vermitteln und beteiligte sich an einem klärenden Gespräch mit dem Personalchef der Einrichtung. Dort aber sei die Betroffene rüde abgefertigt worden. Der Pfarrer und der Betroffenen sei bei dem Gespräch jedes Wort im Munde herum gedreht worden.

Gegendarstellung: Unser Personalleiter hatte die Mitarbeiterin zu einem Gespräch eingeladen, um einige Fragen bezüglich ihres zukünftigen Arbeitseinsatzes zu besprechen. Wir haben es ausdrücklich begrüßt, dass die Mitarbeiterin zu diesem Gespräch den Betriebsseelsorger aus Ulm mitbrachte.

Der Betriebsseelsorger wurde seiner professionellen Berater- und Vermittlerrolle nicht gerecht, da er die Heggbacher Einrichtungen massiv verbal beschuldigte. Er war nicht in der Lage zu der gebotenen Distanz eines Vermittlers. Dies können die drei bei dem Gespräch anwesenden Mitarbeiter der Heggbacher Einrichtungen bezeugen.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Dass es Mobbing in der katholischen Einrichtung gebe sei rundweg bestritten worden, so der Geistliche.

Gegendarstellung: Weder der Geschäftsführung noch der Mitarbeitervertretung lagen zu diesem Zeitpunkt konkrete Mobbingvorwürfe vor.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Die Betroffene räumte schließlich ihre Stelle, nachdem der Orden eine Abfindung gezahlt hatte.

Gegendarstellung: Die Betroffene schied im gegenseitigen Einvernehmen aus, nachdem wir ihr mehrere Stellen angeboten haben, die sie nicht mehr annehmen wollte. Die Mitarbeiterin hat sich nach ihrem Ausscheiden "für den fairen Umgang und die rasche Abwicklung" schriftlich bei uns bedankt. Die Franziskanerinnen von Reute haben keine Abfindung bezahlt. Die Abfindung wurde zwei Monate später in einem Gespräch mit der betroffenen Mitabreiterin und der Mitarbeitervertretung ausgehandelt, nachdem für eine Weiterbeschäftigung keine Perspektive mehr bestand.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: In der katholischen Einrichtung in Heggbach bei Biberach gibt man sich völlig überrascht zu den Mobbing-Vorwürfen. "Für uns ist es das erste Mal, dass der Begriff auftaucht", gibt sich Schwester Agnesita Dober, die Geschäftsführererin der Heggbacher Einrichtungen ahnungslos. Über die Vorwürfe will man telefonisch nicht befragt werden. Stattdessen verbreitet man eine schriftliche Stellungnahme. Darin heißt es, dass die Betriebsseelsorger nie konkret gesagt hätte, worin konkret das Mobbing in den Heggbacher Einrichtungen bestehen würde.

Gegendarstellung: Weder der Geschäftsführung noch der Mitarbeitervertretung lagen zu diesem Zeitpunkt konkrete Mobbingvorwürfe vor. Bis heute hat die Leiterin der Biberacher Selbsthilfegruppe weder direkt uns gegenüber irgendwelche Vorwürfe erhoben noch die öffentlich erhobenen Vorwürfe konkretisiert.

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: Die angeblich gemobbte Mitarbeiterin habe sich sogar schriftlich beim Personalchef für den "fairen Umgang" mit ihr bedankt, heißt es in der Erklärung des Ordens.

Gegendarstellung: Es handelt sich um eine Stellungnahme der Geschäftsführung der Heggbacher Einrichtungen, nicht der Franziskanerinnen von Reute. Wortlaut des Abschiedsbriefes der genannten Mitarbeiterin vom 31.07.00, drei Tage nach Unterzeichung des Auflösungsvertrages: "Zudem möchte ich mich bei Ihnen (Personalleiter) noch für den reibungslosen Ablauf bedanken und wünsche Ihnen und der Einrichtung alles Gute".

Falsch ist die Tatsachenbehauptung: "Mobbing" würde den Unternehmensgrundsätzen der kirchlichen Einrichtung widersprechen. Schon deshalb könne es "Mobbing" bei den Heggbacher Einrichtungen nicht geben.

Gegendarstellung: Eine unverschämte Unterstellung ist der folgende Absatz: "Mobbing würde den Unternehmensgrundsätzen der Einrichtung widersprechen. Schon deshalb könne es "Mobbing" in den Heggbacher Einrichtungen nicht geben."

Dies hat die Geschäftsführung der Heggbacher Einrichtungen weder gesagt, gedacht noch in ihrer Stellungnahme geschrieben.

 

Bad Waldsee, den 08.01.2002

Ralf Klein-Jung
Vorstand

 

 

Über die Gegendarstellung hinaus geben wir Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis. Sie können diese Informationen gerne redaktionell verwenden:

Was wir nicht nachvollziehen können ist, weshalb die Leiterin der Selbsthilfegruppe bei einer öffentlichen Veranstaltung Anschuldigungen gegen die Heggbacher Einrichtungen erhebt, diese jedoch uns gegenüber bis heute nicht formuliert hat.

Die 1100 Mitarbeiter der St. Elisabeth-Stiftung wissen, dass sie sich jederzeit an den Vorgesetzten ihres Vorgesetzten wenden können, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Weiterhin steht allen die Beratung über unsere Mitarbeitervertretung offen. Weder der Mitarbeitervertretung noch der Geschäftsführung oder dem Vorstand waren bis zu diesem Zeitpunkt Mobbing-Vorwürfe von Mitarbeitern bekannt. Deshalb ist es für uns unverständlich und macht uns sehr betroffen, dass in der Presse der pauschale Vorwurf erhoben wird, in den Heggbacher Einrichtungen würden Mitarbeiter systematisch gemobbt und schikaniert.

Eine der vier genannten Personen, die uns "Mobbing" vorhalten, ist uns bekannt. In diesem Fall gingen lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten und arbeitsrechtliche Schritte wegen Fehlverhaltens gegenüber Betreuten voraus. Das Arbeitsverhältnis wurde mit einem Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen und mit einer Abfindung für die betroffene Mitarbeiterin bereits im Sommer 2000 beendet.

Die anderen drei genannten Mitarbeiter, die Unterstützung in der Selbsthilfegruppe suchten, sind uns nicht bekannt. Wie sollen wir etwas an ihrer Lage ändern, wenn sie sich uns nicht zu erkennen geben? Der Vorstand der St. Elisabeth-Stiftung hat persönlich seine Bereitschaft erklärt, mit den Betroffenen auch vertraulich ins Gespräch zu kommen, um Ihnen zu helfen. Sie sind bis heute anonym geblieben.

Wir sind uns bewusst, dass die Mitarbeiter in einer sozialen Einrichtungen das wichtigste Kapital sind, denn die Qualität unserer Arbeit entsteht in der zwischenmenschlichen Beziehung. Gerade das macht aber soziale Arbeit auch so schwierig, denn Kommunikation zwischen Menschen hat viele Facetten und es entstehen schnell Missverständnisse oder Konflikte. In zahlreichen Veranstaltungen und Fortbildungen schulen wir unsere Mitarbeiter jährlich im sensiblen Umgang gegenüber den hilfebedürftigen Menschen und für die Arbeit im Team.

Als Dienstgeber stehen wir in der doppelten Schutzfunktion sowohl gegenüber dem Mitarbeiter als auch gegenüber den von uns betreuten Menschen. Dabei gibt es immer wieder Situationen, in denen Konfliktgespräche mit Mitarbeitern geführt werden müssen, wenn beispielsweise der Vorwurf erhoben wird, dass konkret belegbares Fehlverhalten von Mitarbeitern vorliegt, gegenüber den uns anvertrauten Menschen oder auch gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten. Dass dies konsequenterweise im Einzelfall auch zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen kann, ist nicht ausgeschlossen.

Seit 1993 sind die Pflegesätze in der Behindertenhilfe "gedeckelt", d.h. es steht immer weniger Geld für immer mehr Aufgaben zur Verfügung. Dies hat auch in den Heggbacher Einrichtungen zu massiven Umstrukturierungen und Neuverteilungen von Aufgaben geführt. In solchen Situationen entsteht auch massive Verunsicherung unter Mitarbeitern, die Ausfallzeiten erhöhen sich, auch wenn die Geschäftsführung noch so sensibel mit der Umstrukturierung vorgeht. Mobbing-Vorwürfe an unsere Einrichtungen sind auch eine Anklage an die Gesellschaft und führen zu der Grundsatzfrage, wie viel die menschenwürdige Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen der Gesellschaft wert ist und welche Personalausstattung dafür zur Verfügung gestellt wird. Die Verweilweildauer in pflegerischen Berufen sinkt seit Jahren, die Arbeitsbelastung wird von vielen Mitarbeitern nicht mehr ausgehalten.

Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst. Auch wir glauben, dass in der Zusammenarbeit von 1100 Mitarbeitern nicht immer alles problemlos läuft. Aber deshalb global von systematischem Mobbing zu sprechen, erscheint uns nicht gerechtfertigt. Denn Mobbing meint Vorgänge, die alltagssprachlich mit Schikanieren, Sabotieren, Verunglimpfen, Intrigieren, Terrorisieren, Fertigmachen und Rausekeln beschrieben werden können. Wir weisen entschieden den Vorwurf zurück, die leitenden Mitarbeiter der Heggbacher Einrichtungen würden planvoll und gezielt die Mitarbeiterschaft "mobben".

Unseren engagierten und motivierten Mitarbeitern danken wir für ihren unermüdlichen Einsatz. Alle unzufriedenen Mitarbeiter (und alle anderen, die etwas dazu sagen möchten), bitten wir, mit uns zu sprechen statt über uns.

 

Bad Waldsee, den 08.01.2002

Ralf Klein-Jung, Vorstand