03.04.2000

Pressemitteilung

 

Qualitätsstandard nach Sozialgesetzbuch XI

Altshausen - Im Rahmen der Landespflegewoche referierte am Mittwoch, den 5. April im Wohnpark St. Josef die dortige Pflegedienstleiterin Ulrike Trampert, zum Thema "Qualität in der Pflege". Die Verwaltungsleiterin des Hauses, Silvia Veit, erläuterte den interessierten Besuchern die Kosten der Pflege.

Ulrike Trampert erklärte zunächst, wie sich die Qualität nach dem Sozialgesetzbuch XI definiert. Danach setzt sich die Qualität der Pflege aus verschiedenen Qualitätsmerkmalen zusammen.

Die erste sei die Strukturqualität. Sie sei abhängig von der personellen, der räumlichen und der sachlichen Ausstattung einer Einrichtung. Kriterien dafür seien beispielsweise eine behindertengerechte Ausstattung, Gemeinschaftsräume oder die Möglichkeit für Bewohner, ihr Zimmer individuell zu möblieren. Auch hauswirtschaftliche Faktoren, wie flexible Essenszeiten oder eine altersgerechte bzw. Diätkost erhöhten den Qualitätsstandard.

Eine gute Pflege hänge auch von der ständigen Weiterbildung der Mitarbeiter ab. Wichtig sei außerdem, dass die Pflegeteams überschaubar seien. Angestrebt werde eine möglichst geringe Fluktuation. Zudem versuche man, die Dienstzeiten der Mitarbeiter den Wünsche und Bedürfnissen der Bewohner anzupassen. Pro Schicht werde eine Fachkraft eingeteilt.

Der zweite Punkt sei die Prozessqualität. Dabei geht es nach den Worten von Ulrike Trampert um eine genaue Pflegeanamnese, um die Planung und Koordination der ganzheitlichen Pflege eines Klienten. Eine qualitativ gute Einrichtung bereite den Einzug eines neuen Bewohners gründlich vor. In einem Gespräch mit dem künftigen Bewohner bzw. deren Angehörigen würden Hilfebedarf und individuelle Wünsche ermittelt, die Biographie des Bewohners werde in den Pflegeplan mit einbezogen.

Pflegeplanung und Pflegeziele werde nach Tramperts Ausführungen für jeden Bewohner individuell erstellt und etwa alle vier bis sechs Wochen überarbeitet. Wichtig sei es, die Fähigkeiten der Bewohner zu aktivieren. Angebote wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Gottesdienst oder Tagesbetreuung sollten die Bewohner in die Gesellschaft integrieren. Angestrebt werde ebenso die Förderung des Kontakts zu den Angehörigen. Eine ganzheitliche Pflege fordere auch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Ärzte, ambulante Dienste etc.

Der dritte Punkt sei die Ergebnisqualität. Dazu gehöre zum einen, dass durch die Pflegedokumentation, in der alle Leistungen kontinuierlich dokumentiert werden. Das Ergebnis der Pflege müsse in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf verändert werden.

Zum anderen müsse die Qualitätssicherung durch interne als auch durch externe Kontrolle gesichert werden. Intern sei jede Einrichtung selbst für die Qualität ihrer Leistung verantwortlich. Dazu gebe es Pflegevisiten, Pflegedokumentation, Dienstpläne, Leitbild und ähnliches. Von externer Seite werde die Qualität durch den MDK und die Heimaufsicht gesichert.

Wer sich über die Qualität einer Einrichtung informieren wolle, dem empfahl Frau Trampert zunächst, die schriftliche Darstellung einer Einrichtung nach folgenden Kriterien zu überprüfen: Leistungsangebot und Preis, Pflegekonzept, räumliche und personelle Ausstattung, Beratungsangebot.